GEWÄSSER

Gewässer der Fischersozietät Tiefwerder-Pichelsdorf


Die Fischersozietät verwaltet Fischereirechte für Angelgewässer im Land Berlin (1682 ha) und im Land Brandenburg (3847 ha), also über insgesamt  5529 ha Angelgewässer.

 

Berliner Gewässer

 

Die Spree von Mühlendammschleuse in Berlin bis zur Einmündung in die Havel von Spandau (Schleuse) niederwärts einschließlich Stößensee, Scharfe Lanke, Gatow-Kladower Seenkette über die Pfaueninsel hinaus bis zur Landesgrenze Berlin sowie Großen und Kleinen Wannsee und dem Pohlesee.

 

Der Fischfang darf mit 2 (zwei) Handangeln ausgeführt werden. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen.

 

Es dürfen in Berlin nur 3 Aale und 3 Zander pro Tag mitgenommen werden!

 

Zu den drei Teilgebieten Wannsee, Havel und Spree können gesondert Angelkarten erworben werden.

 

Wannsee

 

Die Havel niederwärts vom „ROTEN STEIN" Linie Leuchtfeuer Insel Schwanenwerder Kilometer 10,6 UHW bis Kladower-Ufer, Kladower Seenkette über die Pfaueninsel hinaus bis zur Landesgrenze Berlin, Glienicker Brücke sowie Großer und Kleiner Wannsee und Pohlesee.

 

Havel

 

Die Havel von Spandau Schleuse niederwärts einschließlich Stößensee, Scharfe Lanke, Gatower-Seenkette bis zum „ROTEN STEIN" Linie Leuchtfeuer Insel Schwanenwerder Kilometer 10,6 UHW bis Kladower-Ufer.

 

Spree

 

Die Spree niederwärts von Mühlendammschleuse in Berlin bis zur Einmündung in die Havel von Spandau (Schleuse)